Für geschäftliche Aufenthalte in den USA ist in vielen Fällen ein B-1 Visum erforderlich. Ob eine Visumpflicht besteht, hängt von der Staatsangehörigkeit sowie dem konkreten Reisezweck ab. Wir informieren über die Voraussetzungen für das B-1 Geschäftsvisum und begleiten Sie bei Bedarf durch den gesamten Antragsprozess – von der Vorbereitung bis zum Interviewtermin.
Das B-1 Visum, offiziell als Business Visitor Visa bezeichnet, ermöglicht ausländischen Personen die Einreise in die Vereinigten Staaten für kurzfristige, geschäftlich bedingte Aufenthalte.
Dieses Visum ist erforderlich, wenn man in die USA reist, um an geschäftlichen Meetings teilzunehmen, an Konferenzen mitzuwirken oder bestimmte vertraglich gebundene Tätigkeiten durchzuführen – ohne dabei in den USA entlohnt zu werden oder in ein amerikanisches Beschäftigungsverhältnis einzutreten.
Das B-1 Visum eignet sich ausschließlich für vorübergehende, klar definierte Geschäftsreisen. Arbeitsaufenthalte oder langfristige Projektarbeiten sind mit diesem Visum nicht gestattet.
Für die Erteilung eines B-1 Visums müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zeitlich begrenzter Aufenthalt
Der Aufenthalt in den USA muss von vornherein als vorübergehend geplant sein. Antragstellende müssen glaubhaft machen, dass keine Einwanderungsabsicht besteht.
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis im Heimatland
Während des gesamten USA-Aufenthalts muss das Beschäftigungsverhältnis im Heimatland aufrechterhalten bleiben. Eine Erwerbstätigkeit in den USA ist untersagt – ebenso der Erhalt von Gehaltszahlungen oder anderen Vergütungen durch US-Unternehmen oder deren Niederlassungen.
Fester Wohn- und Arbeitsort außerhalb der USA
B-1 Visumantragstellende müssen über einen festen Wohnsitz und Arbeitsplatz außerhalb der Vereinigten Staaten verfügen. Sie müssen nach dem Aufenthalt in die bestehende Lebens- und Arbeitssituation im Heimatland zurückkehren.
Nachweis einer Rückkehrabsicht
Es muss deutlich werden, dass die Antragstellenden beabsichtigen, die USA nach Ablauf des genehmigten Aufenthalts zu verlassen. Starke Bindungen an das Heimatland – etwa in Form eines stabilen Arbeitsverhältnisses, Immobilienbesitzes oder familiärer und sozialer Verpflichtungen – sind entscheidend.
Finanzielle Eigenständigkeit
Die Antragstellenden müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in den USA selbst zu finanzieren – ohne auf eine Erwerbstätigkeit vor Ort oder staatliche Unterstützung angewiesen zu sein (z. B. durch Vorlage von Kontoauszügen, Gehaltsnachweisen etc.).
Bitte beachten Sie, dass die Online-Buchung der in unserem US Visa Portal angebotenen US-Visa-Dienstleistungen nicht bedeutet, dass Sie sofort ein Visum erhalten. Sie ermöglicht lediglich eine schnellere Abwicklung und Buchung unserer Dienstleistungen. Der zeitliche Ablauf bei der Visabeantragung wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
Mit einem B-1 Visum ist ein Aufenthalt von bis zu 180 Tagen pro Einreise möglich. Diese maximale Aufenthaltsdauer gilt nicht jährlich, sondern für jede einzelne Einreise – unabhängig davon, ob diese aufeinanderfolgend oder mit Unterbrechungen erfolgt. Die konkrete Aufenthaltsdauer wird bei jeder Einreise individuell durch die Grenzbeamt:innen der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) festgelegt. Diese Information ist im elektronischen Formular I-94 einsehbar oder im Einreisestempel im Reisepass vermerkt. Eine Verlängerung des Aufenthalts kann direkt in den USA bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) beantragt werden. Dabei ist eine zusätzliche Aufenthaltsdauer von bis zu weiteren 180 Tagen möglich – insgesamt also maximal 365 Tage. Eine Genehmigung ist nicht garantiert. Reisende müssen die USA spätestens zum im I-94 oder im Passstempel angegebenen Datum verlassen, um einen sogenannten Overstay – also einen illegalen Aufenthalt – zu vermeiden. Bei jeder neuen Einreise mit einem gültigen B-1 Visum wird der Aufenthaltsstatus erneut vergeben. Solange der Reisezweck geschäftlicher Natur ist und das Visum gültig bleibt, kann die Einreise erneut beantragt werden.
In der Regel wird das B-1 Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 10 Jahren ausgestellt. Das bedeutet, dass Inhaber:innen während dieses Zeitraums mehrfach in die USA einreisen können, ohne ein neues Visum beantragen zu müssen – vorausgesetzt, die geschäftliche Reisetätigkeit bleibt bestehen. Je nach Staatsangehörigkeit kann das Visum jedoch auch für einen kürzeren Zeitraum ausgestellt werden. Die genaue Gültigkeitsdauer wird vom zuständigen US-Konsulat oder der US-Botschaft festgelegt und ist auf dem Visum unter dem Punkt "Expiration Date" vermerkt. Wichtig: Die Gültigkeit des Visums ist nicht gleichzusetzen mit der Aufenthaltsdauer in den USA. Die Visumgültigkeit bezeichnet lediglich den Zeitraum, in dem eine Einreise beantragt werden kann – nicht, wie lange man sich tatsächlich in den USA aufhalten darf. Über die Aufenthaltsdauer entscheidet die US-Grenzschutzbehörde bei jeder Einreise.
Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung empfehlen wir, für die Beantragung eines B-1 Visums einen Zeitraum von mindestens 6 bis 8 Wochen einzuplanen – von der Antragstellung bis zum Erhalt des Visums.
Die Terminvergabe in US-Konsulaten oder US-Botschaften kann stark variieren, unter anderem abhängig von der Jahreszeit oder der allgemeinen Auslastung. Eine frühzeitige Planung ist daher besonders wichtig.
Nach der Genehmigung Ihres Antrags wird Ihr Reisepass zur Visumausstellung einbehalten. In der Regel erfolgt der Versand des Reisepasses inklusive B-1 Visum etwa eine Woche nach dem Interviewtermin per Post.
In bestimmten Fällen können Antragstellende von der Pflicht zum persönlichen Interview befreit sein. In diesen Fällen erfolgt die Bearbeitung des postalischen Antrags innerhalb von etwa 2 Wochen. Wichtig: In Einzelfällen kann es zu einer zusätzlichen Sicherheitsüberprüfung (Administrative Processing) kommen. Dieser Vorgang kann sich über mehrere Monate hinziehen und zu erheblichen Verzögerungen bei der Visumerteilung führen.
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